e-Scooter

Sie nutzen einen e-Tretroller?

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Weiter Infos zur e-Scooter Versicherung

1. Welche Voraussetzungen muss ein E-Scooter erfüllen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen?

Zunächst braucht der E-Scooter eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis. Außerdem besteht für E-Scooter eine Versicherungspflicht. Für jeden Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

2. Brauche ich ein eigenes Kennzeichen?

Ja, für den E-Scooter ist eine selbstklebende Versicherungsplakette Pflicht. Ohne eine aufgeklebte Versicherungsplakette dürfen die elektrischen Roller nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen gefahren werden.

3. Wo und wie schnell und bekomme ich das Kennzeichen?

Sobald die Verordnung in Kraft tritt, ist die Versicherungsplakette  hier erhältlich. Die Plakette geht Ihnen für gewöhnlich innerhalb eines
Werktages per Briefpost zu.

4. Was passiert, wenn ich ohne Versicherungsplakette unterwegs bin?

Wer einen Elektro-Scooter ohne Versicherungsplakette bzw. ohne die notwendige Haftpflichtversicherung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet, macht sich strafbar und riskiert empfindliche Strafen.

Und: Nach einem Unfall kann es unter Umständen zu hohen Schadenersatzforderungen kommen, die der Fahrer in diesem Fall aus eigener Tasche bezahlen muss.

5. Was passiert, wenn ich mit meinem Elektro Tretroller einen Unfall verursache?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf. Mit Hilfe einer Unfallversicherung lassen sich die Folgen von eigenen Verletzungen nach einem Unfall absichern.

6. Kann ein minderjähriger Fahrer eine eigene Versicherung abschließen?

Eine minderjährige Person kann eine Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen.

7. Kann ich den E-Tretroller in eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung integrieren?

Nein, der E-Scooter ist ein eigenständiges Fahrzeug und braucht daher auch eine eigenständige Kfz-Versicherung.

8. Warum schützt die private Haftpflichtversicherung nicht, wie beim Pedelec?

Fährt man mit einem Pedelec oder E-Bike, muss man selbst noch in die Pedale treten, der Motor unterstützt nur die Tretkraft des Radfahrers. Daher gilt das Pedelec nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad. Anders beim E-Scooter, den man auch fahren kann, ohne eigene Kraft aufzuwenden. Für solche
(Kraft-)Fahrzeuge verlangt der Gesetzgeber eine separate Versicherung.

9. Besteht eine Helmpflicht für die E-Scooter?

Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines Elektro-Scooters einen Helm tragen.

10. Welche Folgen hat es für den Versicherungsschutz, wenn ich meinen Elektro-Scooter verleihe?

Der Versicherungsschutz gilt auch in diesen Fällen. Wichtig ist, dass der Halter des elektrischen Tretrollers eine Versicherung abgeschlossen hat.

11. Was passiert, wenn ich meinen E-Scooter tune und mit diesem einen Unfall verursache?

Das Unfallopfer bekommt im Schadensfall Schadenersatz von der Kfz-Haftpflicht. Der Fahrer des E-Scooters muss aber mit strafrechtlichen Konsequenzen und Regressforderungen seiner Versicherung rechnen.

12. Ich besitze bereits einen E-Scooter. Kann ich den einfach anmelden und versichern?

Das kommt darauf an. Die Möglichkeit, den Elektroroller zu versichern, hängt davon ab, ob er für den Straßenverkehr zugelassen wird. Rollerbesitzer können bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen – etwa vom TÜV oder der Dekra – eine so genannte Einzelabnahme beantragen. Diese kann unter Umständen mehrere hundert Euro kosten. Ob der Roller eine Zulassung bekommt, ist aber von Fall zu Fall verschieden: Wenn er nicht der neuen Verordnung entspricht – weil er zum Beispiel schneller als 20 km/h fahren kann – dann muss er für die Zulassung erst technisch umgerüstet werden. Für Hersteller gibt es die Möglichkeit, nach Inkrafttreten der Verordnung eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für ihre bereits gefertigten Roller zu beantragen.

13. Ich will meinen elektrischen Roller in den Urlaub mitnehmen. Gilt die Versicherung auch im Ausland?

Der Versicherungsschutz gilt in den Staaten der Europäischen Union, allerdings sollte man sich von seiner Versicherung eine internationale Versicherungsbestätigung (“Grüne Versicherungskarte”) mitgeben lassen und ein D-Schild am Roller befestigen. Zudem sollte man sich vor Reiseantritt erkundigen, ob im Straßenverkehr des Urlaubslandes Elektro-Scooter erlaubt sind.

14. Darf ich meinen E-Scooter mit in den Bus oder den Zug nehmen?

Das hängt von der Beförderungsordnung der jeweiligen Verkehrsbetriebe ab, ob ich das Fahrzeug mitnehmen darf oder nicht.