Häufig gestellte Fragen FAQ

 

 

Wo finde ich den Versicherungsantrag ?
Den Antrag können Sie hier downloaden:
Antrag Radkasko
oder
NEU! Online Antrag zur Radkasko

Wo finde ich die Versicherungsbedingungen ?
Die Versicherungsbedingungen können Sie HIER downloaden.

Wo finde ich das Produktinformationsblatt ?
Das Produktinformationsblatt finden Sie HIER

Wo finde ich den Änderungsantrag ?
Das Änderungsformular finden Sie hier:
Änderungsantrag Radkasko
oder
NEU! Online Änderungsantrag Radkasko

Wo finde ich die Rollstuhlklausel ?
Den Wortlaut unserer Klausel für Krankenfahrstühle und den
zugehörigen Tarif finden Sie HIER

Wie hoch ist der Mindestbeitrag ?
Der Mindestbeitrag beträgt 58,00 EUR inkl. 19% Versicherungssteuer
Also umgerechnet weniger als 4,90 € im Monat !

Wie hoch ist der Mindestteilzahlungsbetrag ?
Der Mindestteilzahlungsbetrag bei unterjähriger Zahlungsweise beträgt 58,00 €

Wie kann die Prämie bezahlt werden ?
Die Prämie kann jährlich, halbjährlich (+3%) oder vierteljährlich (+5%) bezahlt werden.

Über welchen Versicherer bin ich versichert?
Die von uns entwickelten Bedingungen werden bei der Nürnberger Versicherungs AG eingedeckt. Bei der Antrags- und Schadenabwicklung werden Sie von uns unterstützt. Entschädigungen werden direkt vom Versicherer gezahlt.

Können nur Fahrräder versichert werden ?
Natürlich können neben Fahrrädern auch auch andere, nicht selbstfahrenden
Fahrzeuge versichert werden. z.B. Pedelec, e-Bikes, Liegeräder, Velomobile, Tandems mit und ohne elektrischer Unterstützung. Daneben können als vollständig selbstfahrende Fahrzeuge auch e-Scooter,  Segways und Rollstühle / Krankenfahrstühle versichert werden.

Gibt es unterschiedliche Beiträge für Hobby- und Berufsfahrer ?
Nein, die Beiträge sind für Hobby- und Berufsfahrer gleich.

Wie hoch ist der Zuschlag für Krankenfahrstühle / Rollstühle ?
Da Krankenfahrstühle anders wie die meisten Fahrräder ständig genutzt werden und dadurch die Gefahr eines Schadens höher ist, müssen wir hierfür einen Zuschlag von 50% auf den Nettotarif erheben.

Was ist die Mindestlaufzeit des Vertrages ?
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr, der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn dieser nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Können während der Vertragslaufzeit Gegenstände ein- oder ausgeschlossen werden ?
Ja, Sie können jederzeit Gegenstände einschließen oder abgegebene Gegenstände ausschließen, übersenden Sie uns dazu bitte das HIER
downloadbare Formular ausgefüllt und unterschrieben. Wir werden Ihnen die Deckung dann schnellstmöglich bestätigen.

Kann man die Versicherung auch abschließen, wenn man nicht in Deutschland wohnt ?
Leider ist dies zur Zeit noch nicht möglich. Unser Versicherungsschutz gilt aber weltweit !

Können auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichert werden ?
Gerne können Sie auch gebraucht gekaufte Gegenstände versichern, hiervon benötigen wir als Besitznachweis Fotos mit einer aktuellen Tageszeitung, auf denen man sowohl den Gesamtzustand wie auch die Serien Nr. erkennen kann, also 3-4 Fotos je Gegenstand. Diese Bilder können Sie uns als Mailanhang im JPG-Format übersenden.

Wie kann ich den Antrag einreichen ?
Sie können uns den Antrag per Post, Fax (0251-7890050) oder auch eingescannt als Mailanhang (info@radkasko.de) übersenden.

Wie schnell kann der Versicherungsschutz in Kraft treten ?
An Arbeitstagen können wir Ihnen den Versicherungsschutz für gewöhnlich innerhalb von 24 Stunden oder schneller bestätigen. Um sicher zu gehen, sollten Sie uns den Antrag, wenn möglich, eine Woche vor dem gewünschten Beginn zukommen lassen.

Welche Unterlagen müssen mit dem Antrag eingereicht werden ?
Damit wir Ihnen die Deckung bestätigen können, reicht zunächst der ausgefüllte und unterschriebene Antrag aus. Alle anderen Unterlagen (Rechnungen, Garantiescheine oder Fotos) können Sie uns später nachreichen, diese müssen im Schadenfall allerdings vorliegen, daher empfehlen wir diese Unterlagen schon bei oder direkt nach Antragstellung einzureichen, damit es im Schadenfall nicht zu Verzögerungen kommt.

Welche Werte müssen im Antrag angegeben werden ?
Im Antrag müssen Sie den aktuellen Neuwert, wie Sie ihn zur Zeit bei einem Fachhändler bezahlen müssen, angeben.

Welche Entschädigung habe ich zu erwarten ?
Bei einem Totalschaden oder Diebstahl wird vom Versicherer grundsätzlich der Neuwert entschädigt, d.h. der Betrag der zum Zeitpunkt des Schadens notwendig ist, um ein Fahrrad gleicher Art und Güte neu zu kaufen. Nur, wenn der Zeitwert unter 50% des Neuwertes (bei Markteinführung) gefallen ist, wird nur der Zeitwert ersetzt. In den ersten 3 Jahren nach Neukauf garantieren wir, dass der Neuwert ersetzt wird. Bei kleineren Beschädigungen werden die anfallenden Reparaturkosten erstattet.

Wo finde ich den Neuwert bei Markteinführung eines Gerätes?
Den Preis bei Markteinführung erfahren Sie entweder bei Ihrem Händler oder noch einfacher indem Sie sich bei einer Preissuchmaschine z.B. geizhals.de den Preischart ab Beginn anzeigen lassen.

Welche Werte muss ich für in einem Set gekaufte Gegenstände angeben ?
Für in einem Set gekaufte Gegenstände muss der Wert, wie er im Einzelverkauf gezahlt werden müsste, angegeben werden.

Wie hoch darf die Wertabweichung beim Unterversicherungsverzicht sein ?
In der Unterversicherungsverzichtsklausel ist geregelt, dass versehentliche Abweichungen bis 10% vom tatsächlichen Wert nicht berücksichtigt werden, so dass Ihnen hieraus kein Nachteil entsteht.

Wie ist das Schadenfreiheitsrabattsystem geregelt ?
Für jedes komplett schadenfreie Jahr gewährt der Versicherer einen Schadenfreiheitsrabatt in Höhe von 25% auf die vereinbarte Selbstbeteiligung. Hat der Versicherer eine Entschädigung erbracht, so entfällt die Rabattierung bis sie in den darauf folgenden Versicherungsjahren wieder neu aufgebaut wird. Auf die Mindest- und Maximalselbstbeteiligung wirkt sich die Rabattierung nicht aus.

Welche Selbstbeteiligung gibt es ?
Im Falle eines Schadens trägt der Versicherungsnehmer 10% des Schadenbetrages, mindestens
 20,00 €, maximal 200,00 €. Die Selbstbeteiligung reduziert sich für jedes schadenfreie Jahr um 25% (siehe nähere Erläuterungen oben).

Bei Abschluss der Renn- oder Rollstuhlklausel erhöht sich die Selbstbeteilgung auf 15% mind. 40,00 € maximal 400,00 €

Wie muß das Fahrrad* gesichert sein ?
Das Fahrrad* muß gegen Diebstahl mit einem Schloss der Marken Abbus, Trelock, Kryptonite oder 
qualitativ gleichwertiger 
anderer Marken gesichert sein. Bis zu einem Fahrradwert von 1.500 € reicht 
ein Schloss mit einem Mindestverkaufspreis von 20 €, darüber hinaus muss ein Schloss mit einem
 Mindestverkaufspreis von 50 € verwendet werden. Mit diesem Schloss muss das Fahrrad* an einem festen Gegenstand wie z.B. einem Fahrradständer, einer Laterne oder einem Geländer durch den Rahmen angeschlossen werden.

Was haben die 3 Fragen zum weiteren Beratungsbedarf im Antrag zu bedeuten ?
Als Versicherungsmakler sind wir nach dem Vermittlerrecht verpflichtet  jeden Kunden, der nur eine Versicherung über uns abschließt auch in allen anderen Versicherungssparten (z.B. Krankenversicherung, Rechtsschutz, Kfz, Hausrat, Lebensversicherung ect.)  zu beraten. Dies tun wir natürlich gern, die meisten Kunden wollen aber nur eine bestimmte Versicherung abschließen und nicht mit anderen Fragen belästigt werden. Daher haben Sie die Möglichkeit uns durch einfaches ankreuzen mitzuteilen, was Ihre diesbezüglichen Wünsche sind. Die Haftung in Bezug auf die RADkasko wird dadurch natürlich nicht eingeschränkt. Die Haftungseinschränkungen gelten nur für andere Sparten, in denen wir Sie ggfls. auf Ihren Wunsch hin nicht beraten haben.

Was muß ich im Schadenfall tun ?
Im Falle eines Schadens senden Sie uns bitte umgehend eine e-Mail (info@radkasko.de), wir werden Ihnen dann schnellst möglich eine Mail mit der Schadenanzeige und allen notwendigen Informationen zukommen lassen.

Kann man über Sie auch andere Versicherungen abschließen ?
Wir würden uns freuen, wenn wir Sie auch in anderen Versicherungssparten beraten dürfen, unsere allgemeine Homepage finden Sie unter:
www.ihr-versicherungsmakler.com

Weitere Fragen ?
Sollte Ihre Frage in dieser Liste nicht beantwortet worden sein, so können Sie uns gerne unter info@radkasko.de, per nachstehendem Formular oder telefonisch unter 0251-789000 kontaktieren.

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* = Auch Tandems, Liegeräder, Pedelecs, e-Bikes,  Velomobile, Rollstühle und Stehräder, e-Scooter